Das philosophische Radio: Bedingungslos? – ein Recht auf Suizid

Wie stehen Sie zu einem Recht auf Suizid?

Patienten haben das Recht, den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu fordern. Rechtlich und ethisch umstritten ist dagegen, ob ärztliche Hilfe bei einer wohl erwogenen Selbsttötung zulässig sein sollte. Zurecht?

Der Wunsch nach Suizidhilfe exisitert in verschiedenen Varianten: Nicht nur, wenn jemand an unheilbarer Krankheit leidet, sondern auch vor schwerer Demenz oder bei Hinfälligkeit im Alter. Auch das so genannte „Sterbefasten“ wirft gravierende ethische und rechtliche Fragen auf. Die Frage, wie eine Unterstützung bei der Verwirklichung solch eines Suizidwunsches ethisch zu beurteilen und rechtspolitisch zu regeln ist, berührt zahlreiche Aspekte menschlichen Lebens und Zusammenlebens, sagt die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert: „Unser Verhältnis zum Tod, unsere Vorstellungen von einem gelingenden Leben, die Rolle und Verantwortung von Nahestehenden, Ärzten und Gesellschaft gegenüber Sterbewilligen und nicht zuletzt Bedeutung und Grenzen individueller Selbstbestimmung.“ Das Suizidhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, mit dem die Kriminalisierung von organisierter Sterbehilfe für nichtig erklärt wurde, betrachtet Bettina Schöne-Seifert als epochal: „Damit buchstabiert das Gericht ein moralisches Neutralitätsgebot staatlichen Rechts im Zusammenhang mit Sterbehilfe aus und setzt einen auch in internationaler Hinsicht bemerkenswert liberalen rechtspolitischen Akzent.“

Um so wichtiger ist nun aber auch der exakte Blick darauf, wie die Lage bei freiverantwortlichen Suiziden ohne akute schwere Krankheit zu beurteilen ist, also eben, wenn es zum Beispiel um Demenz oder Hinfälligkeit geht. Bettina Schöne-Seifert vertritt die These, dass Suizidhilfe unter bestimmten Umständen auch in diesen Fällen legitim ist.

Wie weitgehend dürfen wir beim Sterben helfen? Sollte es das Recht jedes Menschen sein, eigenständig über das Lebensende zu entscheiden? Wie stehen Sie zum unterstützen Suizid?

Bettina Schöne-Seifert, Medizinethikerin